Allgemeine Geschäftsbedingugnen

  1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten systematisch für alle Kundenbestellungen, die bei SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl. eingehen.

SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl erklärt ausdrücklich, dass sie die eventuell bestehenden und abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht anerkennt.

2. Vertragsgestaltung

2.1 Die Bedingungen, die SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl dem Kunden vor Abgabe seiner (elektronischen) Bestellung unterbreitet, haben den rechtlichen Charakter einer Einladung zum Vertragsangebot.

2.2 Der Vertrag kommt zu den entsprechenden Preisen und Bedingungen (siehe 2.1) zustande, sobald SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl die Bestellung schriftlich bestätigt.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung durch SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl

2.3 Der Kunde ist für die Bestellungen verantwortlich, die über seinen Benutzernamen getätigt werden.

2.4 Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl schriftlich bestätigt wurden

2.5 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl behält sich das Recht vor, Kundenbestellungen nicht anzunehmen. Eine Bestellung kann insbesondere aus folgenden Gründen abgelehnt werden: Texte mit strafbarem Inhalt oder solche, die gegen die guten Sitten verstossen. Ein weiterer Grund liegt in Umständen, die die Ausführung des Auftrags scheinbar nicht möglich machen. Im Falle der Ablehnung einer Bestellung muss SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl keine Gründe angeben und es entsteht in diesem Fall für den Kunden kein Anspruch auf Entschädigung.

2.6 Die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise verstehen sich ohne Steuern.

3. Umfang der Lieferungen und Nutzungsrechte

3.1 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl bietet qualitativ hochwertige Dienstleistungen in den Bereichen Übersetzung, Textkorrektur, Redaktion und Dolmetschen an.

3.2 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl verpflichtet sich, die in der Branche üblichen Sorgfaltskriterien zu erfüllen, die unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen des jeweiligen Einzelfalls einzuhalten sind. SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl beachtet bei der Vertragserfüllung den in der beruflichen Praxis des entsprechenden Fachgebiets und/oder in den betreffenden Sprachen bekannten Wissensstand.

3.3 Bei der Übersetzung bedeutet das insbesondere, dass Texte in der gewünschten Sprache korrekt und angemessen wiedergegeben werden; und dass Inhalt nicht entfernt, hinzugefügt oder anderweitig verändert wird. Die Übersetzungen werden nach der Bedeutung des Ausgangstexts, Wort für Wort oder sinngemäss nach den in der Übersetzung üblichen Qualitätskriterien des jeweiligen Sprachraums angefertigt.

3.4 Die Berücksichtigung der bei einem Kunden verwendeten Fachterminologie erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und vor der Bestellung ausreichende Unterlagen (z.B. Wortliste oder Terminologieliste) zur Verfügung gestellt wurden. Ansonsten werden Fachausdrücke unter Einhaltung der üblichen Qualitätskriterien übersetzt (siehe 3.3)

3.5 Sollte die Übersetzung des Übersetzers, dem sie anvertraut wurde, Gegenstand eines Schutzes durch die Gesetzgebung zum geistigen Eigentum werden, wird die SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl die ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Kunde die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung der Übersetzung erhält, einschliesslich des Rechts, sie zu ändern und an Dritte weiterzugeben.

3.6 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden oder einer anderen Person für spezielle, zufällige, indirekte oder immaterielle Schäden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinne oder Einsparungen, die Gesundheit eines Nutzers, Arbeitsunterbrechungen, Beschädigung oder Ersatz von Ausrüstung und Eigentum usw.), die sich aus ihren Übersetzungen ergeben.

4. Leistungen des Kunden und Bezahlung

4.1 Die Zahlung ist bei Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden fällig. Die Zahlungen werden in Schweizer Franken, in Euro oder in US-Dollar im Rahmen der von SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl zur Verfügung gestellten Zahlungsmodalitäten geleistet.

4.2 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl kann die Unterzeichnung eines Vertrags von der Leistung einer Anzahlung oder der Erklärung einer Bankbürgschaft abhängig machen.

4.3 Die Folgekosten von Bankgeschäften (Gebühren für internationale Überweisungen) gehen zu Lasten des Kunden (diese variieren je nach Institut, Sie sollten sich diesbezüglich bei Ihrer Bank erkundigen).

5. Lieferung der Leistungen

5.1 Die bestellte Leistung wird dem Kunden gemäss den Angaben im Bestellformular geliefert.

5.2 Andere Versandformen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung möglich. Eventuelle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl verpflichtet sich, die Leistungen ordnungsgemäss an die im Bestellformular angegebene Person zu übergeben. SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl haftet nicht für Verzögerungen, die durch Ausfälle von digitalen/elektronischen Netzwerken (Kommunikationsnetzwerke oder Gateways anderer Betreiber) verursacht werden.

6. Reklamationen

6.1 Der Kunde muss die gelieferte Leistung innerhalb von 15 Tagen auf Mängel überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen sofort beanstandet werden; versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung.

7. Korrekturen

7.1 Falls und soweit eine Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, hat der Kunde SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Eine Korrektur ist ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst den Mangel verursacht hat (z.B. durch unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte).

7.2 Der Kunde kann nur dann die Rechtsmittel des Schweizer Obligationenrechts aus dem Dienstleistungsvertrag einsetzen, wenn die Korrektur nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgt ist.

8. Allgemeine Beschränkung, wenn der Haftungsfall eintritt

8.1 Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag oder aus der Haftung aus dem Vertrauensverhältnis mit SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl oder ihren Erfüllungsgehilfen in der Vorvertragszeit sind bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Rechnung

9.1 In der Regel wird die Rechnung in elektronischer Form (per E-Mail) oder per Post versendet.

9.2 Die Rechnung ist sofort nach Erhalt zu begleichen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bei uns eingeht, schicken wir eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von maximal 7 Tagen.

10. Ausgleich und Übertragung

10.1 Gegen Ansprüche der SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl kann der Kunde nur mit unbestrittenen und fälligen Ansprüchen aufrechnen.

10.2 Die Übertragung von Rechten aus einem Vertrag mit SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl gilt nur nach Zustimmung der SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl.

11. Rückgabe von Dokumenten und Daten

11.1 Daten, die der Kunde im Rahmen des Vertrags und der vertraglichen Leistungen von

SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl erhält (in der Regel abgeschlossene Übersetzungen und verfasste Texte), werden von SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl überwiegend auf gesicherten Servern in der Schweiz archiviert.

Diese Daten werden gelöscht, sofern der Kunde dies ausdrücklich verlangt.

12. Kündigung

12.1 Gemäss den Bestimmungen des Schweizer Obligationsrechts kann der Kunde den Vertrag vorzeitig kündigen.

12.2 In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl die Kosten zu zahlen, die sich aus der Erfüllung des Vertrags bis zum Zeitpunkt der Kündigung des Auftrags ergeben. Unabhängig vom Zeitpunkt der Beendigung des Vertags hat SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl in jedem Fall Anspruch auf mindestens 50% der vertraglich vereinbarten Summe als Kostenerstattung.

13. Verbot von Abwerbung

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und während eines Zeitraums von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit keine für SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl tätigen Personen (Übersetzer, Redakteure, Dolmetscher usw.) abzuwerben oder ohne Zustimmung von SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl zu beschäftigen.

14. Verbindlichkeiten des Geschriebenen

14.1 Nebenabreden, Versprechungen und andere Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.

14.2 Als schriftliche Dokumente gelten auch Computernachrichten und per Fax versandte Nachrichten.

15. Erfüllungsort

15.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl in Genf, Schweiz.

16. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

16.1 Die von SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

16.2 Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl ergeben, sind alle Rechtsmittel vor den Gerichten in Genf einzulegen.

17. Teilweise Gültigkeit / Teilweise Nichtigkeit

17.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrags, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt diese Gültigkeit oder teilweise Nichtigkeit nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Stattdessen gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzbestimmung, die dem mit der Vereinbarung verfolgten Zweck entspricht oder zumindest nahe kommt und die die Parteien vereinbart hätten, um die gleichen wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, wie wenn sie von der Unwirksamkeit der Bestimmung gewusst hätten.

18. Vertraulichkeit, Datenschutz und systembedingte Risiken

18.1 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl bemüht sich, den vertraulichen Charakter der übermittelten Texte zu wahren.

SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl kann jedoch keine hundertprozentige Vertraulichkeit garantieren, da ein unbefugter Zugriff Dritter auf die übermittelten Texte aufgrund der computergestützten Datenkommunikation nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

18.2 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl bemüht sich zudem, die computergestützte Datenkommunikation mit modernsten Methoden auf Viren oder Sabotageprogramme hin zu überprüfen. Ein hundertprozentiger Schutz vor Viren und Sabotageakten kann jedoch auch bei grösster Sorgfalt nicht garantiert werden.

SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl informiert den Auftraggeber ausdrücklich über das Bestehen eines Restrisikos.

18.3 Diese Geschäftsbedingungen informieren den Auftraggeber, dass SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, automatisch verarbeitet.

18.4 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl archiviert Namen, Adressen und alle anderen möglichen Informationen über die Kunden elektronisch, die für eine effiziente Auftragsbearbeitung und für Marketingzwecke erforderlich sind. Diese Daten sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. In keinem Fall geben die Mitarbeitende von SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl die Daten an Dritte weiter, es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle, die vom Kunden ausdrücklich genehmigt wurden. Wenn ein Kunde die Geschäftsbeziehungen mit SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl beenden möchte, werden alle Daten dieses Kunden direkt und ohne Verzögerung gelöscht.

18.5 Sofern SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl zur Ausführung der angebotenen Dienstleistungen auf Dritte zurückgreift, ist SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl berechtigt, die Kundendaten unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes an diese Dritten weiterzugeben. Darüber hinaus ist sie auch in den Fällen dazu berechtigt, in denen die Erkennung, Lokalisierung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen der SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl sowie in den von Dritten genutzten Anlagen die Übermittlung von Daten erfordert.

18.6 SWISSTRADE SOLUTIONS Sàrl erklärt, dass ihre Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen sowie ihre freien Mitarbeitenden, die im Rahmen dieses Vertrags tätig werden, zur strikten Vertraulichkeit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind; SWISSTRADE SOLUTIONS GmbH erklärt ferner, dass sie die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen getroffen hat, um die Anwendung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten.

Aktualisiert, Januar 2024